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  • Worauf musst du bei der Versicherung achten?
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
    Du erhältst die Leistung, wenn du in Deinem Beruf nicht mehr arbeiten kannst.
  • Prognosezeitraum von sechs Monaten
    Die Leistung beginnt, sofern Du voraussichtlich länger als sechs Monate berufsunfähig bist.
  • Freie Arztwahl
    Du lässt dich von dem Arzt Deines Vertrauens untersuchen und dieser stellt die Diagnose.
     
  • Richtiges Endalter versichern
    Bestenfalls leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum 67. Lebensjahr. Anschließend erhältst Du die gesetzliche Altersrente.
  • Leistung bei grob fahrlässigen Verkehrsdelikten
    Vermeide Konflikte über den Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit.
  • Arbeitsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung
    Bist du länger als sechs Monate arbeitsunfähig, hast Du nicht automatisch den Status berufsunfähig. Mit einer Arbeitsunfähigkeitsklausel erhältst du dennoch die vollen Leistungen.
  • Wann zählst du als berufsunfähig?
  • Volle Rentenzahlung im Regelfall ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50 %
  • Leistungen unabhängig von der Krankheitsursache
  • „Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person wegen Krankheit, Unfall oder Kräfteverfalls, die nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“

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Bodelschwinghstraße 31, 99096 Erfurt

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