• Private Krankenversicherung
  • Als Privatpatient freie Arztwahl
    z.B. renommierte Spezialisten
  • Arzneimittel
    (auch nicht verschreibungspflichtige)
  • Sehhilfen
  • Leistungen für Heilpraktiker
  • Vorsorge über gesetzliche Programme hinaus
  • Versorgung mit Hilfsmitteln ohne Begrenzung auf gesetzliche Festbeträge
  • Zahnersatz: hohe Erstattung
  • Freie Krankenhauswahl
  • Ein - oder Zweibettzimmer im Krankenhaus möglich
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Facharztbesuch nur mit Überweisung
  • Rabattierte Arzneimittel
    (vorrangig Generika)
  • Sehhilfe nur in Ausnahmefällen
  • keine Leistungen für Heilpraktiker
  • Vorsorge auf gesetzliche Programme begrenzt
  • Versorgung mit Hilfsmitteln bis Festbeträge/Höchstpreise
  • Zahnersatz: nur Befundzuschuss
    (geringfügig bei Implantatversorgung)
  • Mehrbettzimmer im Krankenhaus
  • Stationsarzt im Krankenhaus

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  • „Die private Krankenversicherung wird bei Arbeitslosigkeit zu teuer.“

Das ist falsch. Gegen Störungen in der Lebensplanung ist niemand zu 100 % gefeit. Heutzutage kann z. B. eine zeitlich befristete Arbeitslosigkeit sehr schnell eintreten. Der Beitrag einer privaten Krankenversicherung wird in den meisten Fällen von Arbeits- oder Sozialämtern übernommen.
Und wenn alle Stricke reißen, gibt es den Basistarif der privaten Krankenversicherer.
Der bietet Leistungen wie die gesetzliche Krankenversicherung; und bei einer sogenannten „finanziellen Bedürftigkeit“ (z. B. Sozialhilfeempfang) sieht der Basistarif weitere Möglichkeiten der Beitragsreduzierung durch PKV-Unternehmen und das Sozialamt vor.

  • „Die private Krankenversicherung wird mit Kindern zu teuer.“

Das ist falsch. Es stimmt zwar, dass in der gesetzlichen Krankenkasse Kinder im Rahmen der Familienversicherung ohne eigenen Beitrag mitversichert sind. Trotzdem kann eine private Krankenversicherung günstiger sein.


• Ein 35-jähriges Elternpaar mit einem angestellten Verdiener und einem Kind ist bei der HanseMerkur in etwa für den gleichen Beitrag versicherbar wie in der gesetzlichen Krankenkasse. Das allerdings bei deutlich höheren Leistungen.
Der Höchstsatz in der gesetzlichen Krankenkasse liegt in diesem Fall inklusive der Pflegepflichtversicherung aktuell bei 869,52 EUR!

• Nicht vergessen darf man auch die Selbstbeteiligungen der gesetzlichen Krankenkassen: Bei einem Bruttojahreseinkommen von 50.000,– EUR können sie z. B. bis zu 1.000,– EUR (2 % vom Bruttoeinkommen) betragen. Dazu kommen noch 280,– EUR für Krankenhausaufenthalte und die Eigen- beteiligungen für Brillen oder Zahnersatz. Und wenn man Wert auf naturheilkundliche Behandlung legt, zahlt man in der Regel sowieso alles selbst

.• Wenn die Kinder auf eigenen Füßen stehen, reduziert sich der Beitrag entsprechend – bei der gesetzlichen Krankenkasse bleibt der hohe Beitrag bestehen!

  • „Die private Krankenversicherung wird im Alter zu teuer.“

Das ist falsch. Die Gesundheit ist in den letzten Jahren in Deutschland insgesamt teurer geworden.


• Die gesetzliche Krankenkasse lebt von der Hand in den Mund. Jeder Euro, der eingenommen wird, wird praktisch gleichzeitig wieder ausgegeben. Für die älter werdende Gesellschaft wird kein Geld zurückgelegt. Im Gegenteil, schon heute müssen die Kassen durch Steuermittel mitfinanziert werden.


• In der privaten Krankenversicherung dagegen werden für die höheren Krankheits- kosten im Alter Milliarden angespart. Daher werden sich die Beiträge auch nicht so erhöhen, wie das bei den gesetzlichen Krankenkassen der Fall sein wird. Das Problem der gesetzlichen Krankenkassen ist, dass immer mehr Menschen immer älter werden. So wird es im Jahre 2040 50 % mehr Menschen als heute geben, die älter als 65 Jahre sind.


• Hinzu kommt noch, dass man im Alter als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht nur Beiträge auf seine Renteneinkünfte zahlt, sondern auch andere Einkommensquellen herangezogen werden wie z. B. Betriebsrenten oder Einnahmen aus Vermietungen.

• Weitere Vorteile einer privaten Krankenversicherung:
- Der Beitrag ist unabhängig vom Einkommen.
- Der Beitrag reduziert sich bereits ab dem 61. Lebensjahr, weil der 10%ige
gesetzliche Zuschlag nicht mehr gezahlt werden muss.
- Mit Eintritt in den Ruhestand entfällt auch der Beitrag für das Krankentagegeld. - Ab dem 65. Lebensjahr stabilisiert der gesetzliche Zuschlag den Beitrag.

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